Körperpflege

Ernährung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Ganzkörperwäsche
    (Baden, Duschen)
  • Hautpflege
    (z. B. Einreibungen mit Lotion)
  • Mundpflege
  • Rasur
  • Körpergerechte Lagerungen und Transfer
  • Sondennahrung
  • Hilfe beim Essen und Trinken
    sowie Herrichten der Nahrung
  • Essen auf Rädern
    warm an 7 Tagen oder tiefgefroren
  • Inkontinenzversorgung
    (z. B. Stomaversorgung, Entsorgung von Ausscheidungen, Inkontinenzartikel)
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Einkäufe
  • Besorgung von Rezepten und Medikamenten
  • Entleerung des Briefkastens
  • Versorgung der Patientenwäsche
  • stundenweise Haushaltshilfe

 

Nachweis an Pflegekasse für Geldleistungen

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

  • Nachweis der Pflegekasse nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Beratung nach § 45 SGB XI im häuslichen Bereich
  • Wenn private Pflegepersonen entlastet werden sollen oder wegen Krankheit bzw. Urlaub verhindert sind, kann Verhinderungspflege beantragt werden.
    Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für
    einmal jährlich bis max. 28 Tage oder
    einmal jährlich bis max. 1510,00 €.